Verfassungsgericht erklärte den Regierungserlass zur Einstellung des Jadar-Projekts für verfassungswidrig

Quelle: eKapija Donnerstag, 11.07.2024. 18:16
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(FotoIvana Vuksa)
Das serbische Verfassungsgericht gab bekannt, dass es in seiner Sitzung am 11. Juli eine Entscheidung getroffen habe, mit der es feststellte, dass die Regierungsverordnung über die Einstellung des Jadar-Projekts, bei dem es um den Lithiumabbau geht, „nicht im Einklang mit der Verfassung und dem Gesetz steht“.

Das Gericht erließ eine Entscheidung, in der es feststellte, dass die Verordnung über die Abschaffung des Dekrets zur Erstellung des Raumplans des Sondergebiets für die Umsetzung des Jadar-Projekts zur Ausbeutung und Verarbeitung von Jadarit-Mineralien nicht im Einklang mit der Verfassung und dem Gesetz steht, heißt es auf der Website des Gerichts.

- In der Entscheidung, die gemäß der Verfassung im Amtsblatt der Republik Serbien ​​veröffentlicht wird, stellte das Verfassungsgericht fest, dass dies aufgrund der in der Verfassung festgelegten Zuständigkeiten der Regierung und der Rechtsvorschriften zur Regelung der Raumplanung nicht möglich sei, zu dem Schluss zu kommen, dass die Regierung nicht befugt war, den Erlass über die Beendigung der Gültigkeit der Verordnung zu erlassen, die den Raumplan des Sondergebiets festlegte. Es wurde jedoch festgestellt, dass die Regierung die Grenzen ihrer Zuständigkeit überschritten hat, indem sie die Verordnung auf eine Art und Weise erlassen hat, die nicht im Einklang mit Artikel 3 der Verfassung und den Bestimmungen des Gesetzes über die Regierung und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist. Das Verfassungsgericht wies insbesondere darauf hin, dass der angenommene Beschluss „keine Wiederbelebung“ des zuvor angenommenen Beschlusses zur Errichtung des Raumordnungsplans des Sondergebietes ab 2020 darstellt, während er nicht in die verfassungsmäßige Autorität eingreift, d. h. in das Recht und die Pflicht der Regierung, ein solche Politik zu errichten und durchzufünren und im Einklang mit der Verfassung und dem Gesetz über die weitere Umsetzung des konkreten Projekts zu entscheiden – heißt es in der Mitteilung des Verfassungsgerichts.

Mit dieser Verordnung, die nun vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde, verliert die Verordnung über die Festlegung des Raumplans des Sondergebiets zur Verwirklichung des Projekts zur Gewinnung und Verarbeitung von Jadarit-Mineralien ihre Gültigkeit.


- Die zuständigen Behörden werden die einzelnen Gesetze, die zur Umsetzung des Dekrets zur Festlegung des Raumordnungsplans des Sondergebiets für die Verwirklichung des Projekts zur Gewinnung und Verarbeitung von Jadaritmineralien „Jadar“ erlassen wurden, unverzüglich für ungültig erklären. Die zuständigen Behörden werden unverzüglich alle Verfahren aussetzen, die auf der Grundlage des Beschlusses zur Festlegung des Raumordnungsplans des Sondergebiets für die Realisierung des Projekts zur Gewinnung und Verarbeitung von Jadarit-Mineralien eingeleitet wurden – so heißt es in der Verordnung, die das Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt hat.
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