Niedrigere Steuern für neue Arbeitnehmer und Erhöhung des nicht steuerpflichtigen Teils des Einkommens - Das bringen die Änderungen des Einkommensteuergesetzes

Quelle: eKapija Dienstag, 09.11.2021. 10:02
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Illustration (FotoPixabay.com/Steve Buissinne)Illustration
Anstelle der bisherigen 18.300 werden Arbeitgeber künftig keine Steuern auf 19.300 Dinar der Arbeitnehmergehälter und -löhne zahlen, wie es in neuen Änderungen des Einkommensteuergesetzes vorgeschlagen wird. Die von der Regierung auf der letzten Tagung angenommenen und der Versammlung zur Beschlussfassung vorgelegten Änderungsanträge sollen, wie in der Erläuterung ausgeführt, zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft beitragen. Der Vorschlag sieht die Erhöhung des nicht steuerpflichtigen Teils des Einkommens vor, ferner die Einführung neuer steuerlicher Anreize für Beschäftigung bestimmter Kategorien der Arbeitnehmer, was die Beschäftigung ankurbeln soll, und die Verlängerung der Geltungsdauer bestehender Steuererleichterungen.

Es wird vorgeschlagen, den nicht steuerpflichtigen Lohnbetrag von 18.300 Dinar auf 19.300 Dinar pro Monat anzuheben, was praktisch bedeutet, dass die Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer sowie der darauf basierende Steuerbetrag verringert wird.

- Auf diese Weise wird eine geringere steuerliche Belastung des Einkommens natürlicher Personen durch Erwerbstätigkeit sowie eine Reduzierung der Betriebskosten für die Arbeitgeber erreicht - heißt es in der Begründung.

Es wird auch vorgeschlagen, neue Steuererleichterungen für Arbeitgeber für die Gehälter und Löhne neuer Arbeitnehmer sowie für die Gehälter von Personen einzuführen, die direkt in Forschung und Entwicklung tätig sind. Es wird nämlich vorgeschlagen, eine neue Entlastung für Arbeitgeber in Form einer Befreiung von der Zahlung von 70 % der berechneten und ausgesetzten Steuer vom Gehalt/Lohn eines neuen Arbeitnehmers einzuführen, die bis zum 31. Dezember 2024 gezahlt werden.


Darüber hinaus wurde eine Erleichterung für Arbeitgeber vorgeschlagen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit auf dem Territorium Serbiens Forschung und Entwicklung betreiben, so dass der Arbeitgeber Anspruch auf Befreiung von der Zahlung von 70 % der berechneten und ausgesetzten Einkommensteuer für einen neuen Mitarbeiter, der direkt in Forschung und Entwicklung tätig ist, im Verhältnis zur Zeit, die er für Forschung und Entwicklung aufwendet, bezogen auf die Vollzeitbeschäftigung.

Es wird auch vorgeschlagen, die Geltungsdauer der bestehenden Steuererleichterungen für neue Beschäftigungen in Form des Anspruchs auf Rückerstattung eines Teils der gezahlten Steuer basierend auf dem Gehalt/Lohn eines neu eingestellten Arbeitnehmers in einem Prozentsatz von 65 % auf 75 % vom 31. Dezember 2021 bis 31. Dezember 2022 zu verlängern.
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