Neue Frist für die Beschäftigung von Selbstständigen 60 Tage nach Widerruf des Ausnahmezustands

Quelle: Startit Montag, 27.04.2020. 13:08
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Podeli

Illustration (FotoAdam Gregor/shutterstock.com)Illustration
Nach dem Gesetz über die Einkommensteuer war die Frist für den Erwerb des Status eines qualifizierten neuen Arbeitnehmers der 30. April. Sie wurde jedoch durch die Verordnung über die Verlängerung der Frist für den Erwerb des Status verschoben und beträgt nun 60 Tage ab dem Widerruf von der Ausnahmezustand.


Diese Ausnahme wurde parallel zur Durchführung des Unabhängigkeitstests umgesetzt. Ziel war es, den Unternehmen die Beschäftigung ehemaliger Selbstständiger zu erleichtern. Das Gesetz sieht daher vor, dass das Unternehmen keine Steuern für einen qualifizierten neuen Mitarbeiter zahlt, dh für eine Person, die 2019 nicht den Status eines versicherten Mitarbeiters hatte und bis zum 30. April beschäftigt ist (die Frist wurde jetzt verschoben).


Genauer gesagt, 70% der Steuer auf die im Jahr 2020 gezahlten Gehälter, 65% für die im Jahr 2021 und 60% für die im Jahr 2022, werden nicht gezahlt. Die einzige Verpflichtung des Unternehmens bestand darin, die Anzahl der Mitarbeiter gegenüber dem 31. Dezember 2019 nicht zu verringern. Wenn die Anzahl verringert wird, geht das Recht auf Befreiung für eine gleiche Anzahl neuer Mitarbeiter verloren.
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