Regierung beschließt neue Verordnung, um geistiges Eigentum schon an der Grenze zu schützen

- Unsere Zollbestimmungen in diesem Bereich sind bereits weitgehend mit den EU-Vorschriften abgestimmt. Diese Verordnung stellt einen weiteren Schritt zur vollständigen Harmonisierung mit europäischen Standards dar - erklären Vertreter der Zollverwaltung.
Handelsvertreter von weltweit berühmten Herstellern von Sportausrüstung begrüßen diese Verordnung. Sportschuhe, -anzüge und -ausrüstung werden am häufigsten gefälscht, und Fälscher sollen gestoppt werden.
Im Falle dass sie Waren zweifelhafter Herkunft entdecken und beschlagnahmen, sind Zollbeamte in der Zukunft verpflichtet, entsprechende Handelsvertreter davon zu benachrichtigen und die Kosten für die Aufbewahrung, Lagerung und Behandlung zu schätzen. Der Endbetrag hängt von der Dauer der Überprüfung, der Menge und der Art der beschlagnahmten Waren ab. Alles das bestimmt die Art der Lagerung.
Waren dürfen maximal zehn Arbeitstage nach dem Tag der Beschlagnahme bzw. dem Tag der Benachrichtigung des Handelsvertreters aufbewahrt werden.
Beschlagnahmte gefälschte Produkte müssen vernichtet werden, man darf sie nicht spenden, weil es keinen schriftlichen Beweis für die Gesundheitssicherheit und Produktqualität gibt.