Änderungen des Einkommenssteuergesetzes beschlossen - Steuerfreier Teil des Gehalts erhöht auf 15.000 Dinar



Das Gesetz sieht bestimmte Steuererleichterungen für Existenzgründer vor, die in den ersten Jahren nach der Gründung (im Jahr der Gründung und im nächsten Jahr) von der Lohnsteuer (und von Beiträgen für die obligatorische Sozialversicherung) auszunehmen sind.
Auf diese Weise will man das Unternehmertum fördern und eines der Haupthindernisse für die Existenzgründung beseitigen.
Mit dieser Maßnahme will die Regierung Serbiens zur Verringerung der Anzahl der jungen Menschen in der Schattenwirtschaft beitragen, ihren Unternehmergeist fördern, ohne das Budget zusätzlich zu belasten.
Das Gesetz sieht, außerdem, die Verlängerung der Anreize für die Beschäftigung von neuen Mitarbeitern vor, die am 31. Dezember 2017 ablaufen.
Der der Besteuerung nicht unterliegende Teils des Gehalts soll am 1. Januar 2018 von aktuellen 11.790 auf 15.000 Dinar erhöht werden.
Verabschiedet wurden auch das Gesetz über Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über Körperschaftssteuer wie auch das Gesetz über Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über Beiträge für obligatorische Sozialversicherung.
